Allgemeine Geschäftbedingungen

 

1. Allgemeines

Für alle Leistungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichungen von diesen AGB, ergänzende Nebenabreden und/oder sonstige Vereinbarungen bedürfen der Schriftform in dem Sinne, daß sie von beiden Vertragsparteien ausdrücklich und übereinstimmend schriftlich bestätigt sein müssen. Das gilt auch für die Abbedingung der Schriftform.

Bei Nichteinhaltung der AGB durch den Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug des Kunden, ist GW Office berechtigt, vorliegende Aufträge bis zur Erfüllung der Bedingungen ganz oder teilweise auszusetzen oder zu stornieren.

 

2. Vertragsparteien

Parteien dieses Vertrages sind der jeweilige Auftraggeber und GW Office, Wiesenweg 2 in 32289 Rödinghausen (Auftragnehmer). Insoweit sich eine Partei bei der Durchführung dieses Vertrages Dritter bedient, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, entfaltet dieser Vertrag keine Schutzwirkung zugunsten Dritter.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag Dritter zu bedienen. Macht er von diesem Recht Gebrauch, so begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber.

 

3. Geltungsbereich

Sämtliche Angebote, Leistungen und Lieferungen des Auftragnehmers erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten hiermit für alle künftigen Geschäftbeziehungen, auch wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Bei Auftragserteilung über das Internet kann diese nur erfolgen, wenn der Auftraggeber vor Auftragserteilung sein Einverständnis mit diesen Geschäftsbedingungen erklärt hat. Bei Auftragserteilung auf anderem Wege hat der Auftraggeber in geeigneter Form zu bestätigen, dass er von diesen Geschäftsbedingungen Kenntnis genommen hat und ihnen zustimmt. Gegenbestätigungen des Auftragsgebers unter Hinweis auf seine eigenen Geschäfts- und Einkaufsbedingungen wird hiermit vorsorglich ausdrücklich widersprochen.

 

4. Vertragsabschluss

Angebote des Auftragnehmers über das Internet oder in anderer Form sind freibleibend und unverbindlich. Der Leistungsumfang ist für GW Office nur verbindlich, wenn und soweit dieser schriftlich zwischen dem Auftraggeber und GW Office vereinbart wurde.

Zum wirksamen Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch GW Office (Auftragnehmer). Auftragserteilung und Auftragsbestätigung können mündlich erfolgen. Der Vertragsabschluss erfolgt jedoch erst und ausschließlich mit Zugang der schriftlichen Auftragsbestätigung von GW Office beim Auftraggeber. Die Auftragsbestätigung gilt als zugegangen, sobald der Auftraggeber von ihr Kenntnis nehmen kann, namentlich mit postalischem Zugang der entsprechenden Briefsendung, Empfang einer entsprechenden Telefaxnachricht oder Eingang der entsprechenden E-Mail auf dem Server, auf dem sich der E-Mail-Account des Auftraggebers befindet. Auf die tatsächliche Kenntnisnahme durch den Auftraggeber kommt es nicht an.

 

5. Auftragsbestätigung

Soweit nicht im Weiteren anderweitig bestimmt, ist die Auftragsbestätigung verbindlich für den Gegenstand und den Umfang des Auftrages sowie für die Vergütung. Mengenangaben in der Auftragsbestätigung beruhen auf den Angaben des Auftraggebers. Soweit die tatsächlich zu erbringende Leistung vom Umfang von den bei Auftragserteilung gemachten Angaben abweicht, gilt der tatsächliche Leistungsumfang als vereinbart.

 

6. Art der Dienstleistung, Leistungsumfang

Die Leistungen von GW Office erfolgen ausschließlich zur Unterstützung des Auftraggebers in dem Vorhaben, welches der Auftraggeber in alleiniger Verantwortung durchführt. GW Office übernimmt im Zusammenhang mit der Erbringung der Leistung keine Verantwortung für ein bestimmtes Ergebnis.

GW Office wird die Leistungen entsprechend den Vertragsbedingungen und dem Stand der Technik erbringen.

 

7. Allgemeine Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle erforderlichen Mitwirkungen des Auftraggebers oder seines Erfüllungsgehilfen rechtzeitig, im erforderlichen Umfang und für GW Office unentgeltlich, erbracht werden. Die Mitwirkungspflichten des Auftraggebers sind wesentliche Pflichten.

Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber GW Office alle aus der Benutzung dieser Datenträger entstehenden Schäden und stellt GW Office von allen Ansprüchen Dritter frei.

Von allen GW Office übergebenen Unterlagen und Datenträgern behält der Auftraggeber Kopien, auf die GW Office bei Datenverlust jederzeit zurückgreifen kann. Nach Erbringung der Leistung ist GW Office berechtigt, die vom Auftraggeber erhaltenen Unterlagen zu vernichten. Auf Wunsch des Auftraggebers sendet GW Office die Unterlagen zurück.

Weitergehende Pflichten und Obliegenheiten des Auftraggebers ergeben sich aus den nachfolgenden Bedingungen sowie aus dem Vertrag.

Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungsleistung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in der vereinbarten Weise, so sind die hieraus entstehenden Folgen (z.B. Verzögerungen, Mehraufwand, etc.) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

 

8. Termine, Fristen

In den Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und von GW Office schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind. Andernfalls sind Termine/Fristen unverbindlich.

Ist die Nichteinhaltung einer Frist für eine Leistung nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die GW Office nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.

Kommt GW Office mit der Einhaltung eines verbindlichen Leistungstermins schuldhaft um mehr als eine Woche in Verzug, kann der Auftraggeber für die Zeit des Verzuges für jeden vollendeten Tag 0,5% des Wertes der Leistung, mit der sich GW Office im Verzug befindet, höchstens jedoch 5% des Wertes, als pauschalen Schadensersatz verlangen. Damit sind sämtliche Schadensersatzansprüche aus dem Verzug abgegolten. Eine weitere Haftung übernimmt GW Office für den Fall des Verzuges nicht.

 

9. Preise, Vergütung und Fälligkeit

Die Preise bestimmen sich nach der im Internetangebot enthaltenen Preisliste. Sie verstehen sich als Endpreise. Bei Postsendungen gehen Porto und Verpackung zulasten des Auftraggebers. Enthält der Vertrag keine Preisvereinbarung, so gelten die Preise der Preisliste als vereinbart. Erfolgt die Vergütung der Leistung nach Zeitaufwand oder ist eine solche im Vertrag vereinbart, so wird auf der Grundlage der Tätigkeitsberichte von GW Office abgerechnet, die mit einer Genauigkeit von 0,25 Stunden aufgezeichnet werden. Für Eilaufträge wird ein Aufschlag von 25 % auf den Gesamtpreis berechnet. Die Rechnungslegung erfolgt monatlich nachträglich.

Liegt aufgrund unvollständiger und/oder unzutreffender Informationen und/oder nicht vertragsgerechter Mitwirkung des Auftraggebers der Arbeitsaufwand erheblich über den bei Vertragsabschluss genannten Schätzungen, so ist GW Office auch bei Vergütung nach Festpreis zu einer angemessenen Erhöhung berechtigt.

Die Rechnungssumme ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine verspätete Zahlung ist mit 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz gemäß § 247 BGB zu verzinsen. Ein weiterer Schadensersatzanspruch bleibt hiervon unberührt.

Bei Großaufträgen von Neukunden behält sich GW Office vor, auf einer angemessenen Vorauszahlung von höchstens 30 % der Auftragssumme zu bestehen.

 

10. Leistungsmängel, Rücktritt

Leistungsmängel werden nur anerkannt, wenn sie GW Office innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung schriftlich angezeigt werden. An der erbrachten Leistung dürfen keine Veränderungen vorgenommen worden sein, sonst entfällt der Gewährleistungsanspruch. Die Gewährleistung ist auf Nachbesserung oder Ersatzleistung beschränkt. Bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Ersatzleistung ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Preises zu verlangen. GW Office haftet nur Vorsatz und/oder grobe Fahrlässigkeit. Im Falle technischer Betriebsstörungen oder höherer Gewalt hat der Auftraggeber kein Recht auf Schadensersatz. Als Schadensersatz werden maximal 5 % vom Wert des Auftrages pauschal festgesetzt.

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab der Durchführung der nicht vertragsgemäßen Leistung.

Tritt der Auftraggeber ohne Verschulden des Auftragnehmers vom Auftrag und/oder Vertrag zurück, so hat er dem Auftraggeber für bereits erbrachte Leistungen sowie für den entgangenen Gewinn angemessenen Ersatz zu leisten.

 

11. Störung, höhere Gewalt

Der Auftragsnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden und Verzögerungen, die auf Störungen der EDV-Anlage, des Datennetzes, Handlungen Dritter oder höherer Gewalt beruhen.

 

12. Vertraulichkeit

Der Auftraggeber und GW Office sind einander zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet, wenn diese ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Diese Verpflichtungen sind etwaigen Mitarbeitern und Dritten gleichfalls aufzuerlegen.

GW Office ist stets bemüht, die vom Auftraggeber überlassenen Daten sowohl beim Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff durch Dritte und der Beeinträchtigung durch Viren, etc. zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nach dem heutigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

 

13. Anwendbares Recht

Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Bünde. GW Office ist berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

 

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen oder der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die soweit nur möglich, dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vermutlich gewollt hätten.